Alle festen prothetischen Arbeiten (Keramik), die sich nicht in einer gebundenen Konstruktion befinden, haben 5 Jahre Garantie. Erzeugnisse in gebundener Konstruktion haben 7 Jahre Garantie. Die Garantie gilt nicht, wenn seitens eines Experten festgestellt wird, dass die Beschädigungen am Erzeugnis durch ein nachlässiges Verhalten des Patienten dem Erzeugnis gegenüber verursacht wurden (Hygiene, Kontrolluntersuchungen, Beschädigungen außerhalb der Mundhöhle). In diesem Fall berechnen wir Ihnen die Reparatur der Kronen oder eine neue Krone, falls eine Reparatur nicht möglich ist. Im Falle größerer prothetischer Arbeiten vereinbaren wir einen Nachlass.

Leistung Preis
Untersuchung, Beratung und Orthopan 50 €
Komposit Füllung 50 - 90 €
Inlay 210 - 350 €
Behandlung des Wurzelkanals pro Sitzung 90 - 130 €
Aufpreis für mechanische Kanalausbreitung 20 €
Krone oder Glied (Metallkeramik) 250 €
Krone oder Glied (e.max) 320 €
Krone oder Glied (Zirkon) 350 €
Keramikkrone auf Implantat 500 €
Veneer oder Verblendschale 350 €
Herausnehmbarer Zahnersatz (vollständig, partiell) 900 €
Herausnehmbarer Zahnersatz (vollständig, partiell) mit Kennedy-Stütze oder Ankern, gegossene Basis 1.200 €
Unterfütterung 100 €
Prothesenreparatur 80 - 150 €
Zahnsteinentfernung 50 €
Sandstrahlen 70 €
Orthopan 30 €
Zahnextraktion 60 - 150 €
Ästhetische Steine 80 €
Implantat Bredent mit künstlichem Knochen / Implantat Bredent ohne künstlichen Knochen 1.000 € / 750 €
Apikotomie 150 €
Bruxismus-Schiene 90 - 150 €

 
Warnung: Jede beschriebene Leistung kann eine zusätzliche Erklärung erfordern, die wir nicht in die Tabelle eingetragen haben. Außerdem können einzelne Leistungen nicht ohne vorher erbrachte Leistung durchgeführt werden, für die wir uns bei jedem Patienten gesondert entscheiden.

Alle Arbeiten werden in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt, deren Anzahl wir zu Beginn oder laufend festlegen können. Die Anzahl der Phasen ist von den Anforderungen der einzelnen Arbeit abhängig. Der Preis versteht sich ungeachtet der Länge des Verfahrens, die zu Beginn festgelegt wird, im Angebot angeführt ist und sich ungeachtet der festgestellten Problematik nicht ändert, außer wenn vor Beginn der Behandlung auf diese Möglichkeit hingewiesen wurde.